Pflegekammer?
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2018 hat es schon nicht geklappt – nun will die Landesregierung in Baden-Württemberg im zweiten Anlauf eine Pflegekammer einführen. Aber nur, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegefachkräfte sich registrieren lassen. Offenbar ist man sich aber nicht so sicher, ob alle davon begeistert sind. Deshalb läuft die Registrierung automatisch über die Arbeitgeber. Wer nicht widerspricht, stimmt automatisch zu. Und wozu eigentlich genau? Man kann sich schon fragen, was das Ganze soll. Lesen Sie hier eine andere Perspektive, damit Sie sich informiert entscheiden können.

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Die drei großen Warums

Warum eine Kammer?

Mehr Mitbestimmung für Pflegende wäre super. Aber ist eine Kammer wirklich der richtige Weg dorthin? Schließlich sind Kammern eigentlich für ganz andere Arten von Berufen gedacht.

Warum überhaupt eine Kammer? »

Warum mit Zwang?

Nach den Plänen der Regierung müssen alle Pflegefachkräfte Mitglied in der Kammer werden. Ob sie wollen oder nicht. Kann man sie das nicht selbst entscheiden lassen?

Warum Zwangsmitgliedschaft? »

Warum kostenpflichtig?

Die Zwangsmitglieder müssten die Pflegekammer auch aus eigener Tasche bezahlen. Ist das wirklich gerecht? Wenn der Staat eine Kammer will, kann er sie ja selbst finanzieren. In Bayern geht das auch.

Warum Zwangsbeiträge? »

Warum überhaupt eine Kammer?

Es hört sich ja erst einmal gut an: mehr Mitsprache und Anerkennung für die Pflege. Das soll die Pflegekammer bringen. Aber ist eine Kammer wirklich der richtige Weg dazu?

Eine Pflegekammer soll die Selbstverwaltung der Pflege ermöglichen. Aber das setzt doch voraus, dass es überhaupt Spielraum für so eine Selbstverwaltung gibt! Und hier liegt das erste Problem beim Thema Pflegekammer.

Kammern sind eigentlich für ganz andere Berufsgruppen gedacht. Nämlich für Selbstständige und freie Berufe: zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten. Bei ihnen gehört es zum Beruf, dass sie bei der Arbeit frei entscheiden und nicht an Weisungen gebunden sind. Sie haben also tatsächlich einen echten Spielraum für ihre Selbstverwaltung, und die organisieren sie in Form einer Kammer.

Das ist aber bei Pflegenden ganz anders. Fast alle sind angestellt und müssen sich nach den Weisungen ihres Arbeitgebers richten. Der Spielraum für die Selbstverwaltung ist sehr klein. Daran würde auch eine Kammer nichts ändern. Es bleibt ein kleiner Rest, den sie tatsächlich regeln könnte. Braucht man dafür wirklich eine neue Organisation mit ihrer eigenen Bürokratie?

Es gibt schon Berufsverbände und Gewerkschaften für die Pflege. Zum Beispiel den DBVA und Verdi. Sie leisten jetzt schon wertvolle Arbeit. Warum stärkt man sie nicht? Warum soll es unbedingt noch eine Organisation sein, mit noch einem teuren Geschäftsführer, noch einem Verwaltungsapparat ...?

Hinzu kommt: In der Kammer mitentscheiden dürften nur Pflegefachkräfte. Aber gerade in der Altenpflege machen auch Assistenz- und Hilfskräfte einen Großteil der Beschäftigten aus! Sie verdienen genauso eine gute Vertretung, oder nicht?

Nehmen wir an, man will trotzdem eine Kammer. Muss es dann Zwangsmitgliedschaft sein?

Warum Zwangsmitgliedschaft?

Warum Zwangsmitgliedschaft?

Nach den Plänen der Landesregierung müssen alle Pflegefachkräfte Mitglied in der Kammer werden. Ob sie wollen oder nicht. Die Befürworter sagen, das ist notwendig, damit die Kammer wirklich für die gesamte Pflege sprechen kann.

Für einen solchen Zwang müsste man aber schon sehr gute Gründe haben. Denn er ist ein erheblicher Eingriff in die Selbstbestimmung der Pflegenden. Und es gibt gute Argumente dagegen.

Denn Mitgliedszwang führt nicht dazu, dass das Ergebnis repräsentativ ist. Viele Zwangsmitglieder werden sich schlichtweg nicht für die Kammerarbeit interessieren oder keine Zeit dafür haben. Dann entscheidet automatisch wieder eine Minderheit. (Und der Rest muss trotzdem zahlen!)

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden in den letzten Jahren Pflegekammern gegründet und schon wieder abgeschafft. Denn so toll fanden es die Pflegenden nicht, zu Mitgliedschaft und Beitragszahlung gezwungen zu werden. Und auch dort, wo es noch Kammern gibt, interessieren sie sich offenbar nicht so sehr für deren Arbeit. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen lag die Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen jeweils unter 25 Prozent. Repräsentativ ist das nicht. Wenn sich aber sowieso nur so wenige beteiligen, kann man das Ganze doch auch gleich freiwillig machen!

Stattdessen lauert eine andere Gefahr: Wer sich nicht um die Mitgliedszahlen kümmern muss, kann es sich gemütlich machen. Und kann sich hauptsächlich um die eigenen Belange kümmern statt um die Mitglieder. Das Ganze kann gutgehen, wenn gute, engagierte Funktionäre gewählt werden. Und wenn nicht? Bei einem freiwilligen Verband regelt sich das schnell, denn die Mitglieder laufen weg. Bei Zwangsmitgliedschaft können sie das nicht.

Wenn die Arbeit der Pflegekammer wirklich gut ist und wenn sie wirklich etwas bewegen kann, wird sie sicher auch genügend freiwillige Mitglieder finden. Wenn nicht, dann eben nicht.

Hinzu kommt: Pflege ist mehr als Pflegefachkräfte. Gerade in der Altenpflege leisten Hilfs- und Betreuungskräfte mehr als die Hälfte der Arbeit. Nach der Logik der Kammer-Befürworter müssten sie also eigentlich auch Pflichtmitglieder werden. Aber nach den aktuellen Plänen in Baden-Württemberg ist es so: Sie können zwar freiwillig Mitglied werden, haben aber dann kein Wahlrecht. Warum ist das nicht gewollt? Sind das Pflegende zweiter Klasse? Oder ist es den Befürwortern letztlich vielleicht doch nicht so wichtig, dass die Kammer für „die ganze Pflege“ spricht?

Nehmen wir an, es müsste trotzdem eine Zwangsmitgliedschaft sein. Warum sollen die Pflegenden dann selbst dafür zahlen?

Warum Zwangsbeiträge?

Warum Zwangsbeiträge?

Die Zwangsmitglieder müssten ihre Kammer selbst finanzieren, durch Pflichtbeiträge. Ist das gerecht? Es gäbe Alternativen!

Zum Beispiel wird in Bayern die Interessenvertretung der Pflegenden vom Staat finanziert. So ginge es doch auch. Wenn dem Staat eine solche Vereinigung so wichtig ist, kann er sie ja auch bezahlen! Und sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem er das auf die Mitglieder abwälzt.

Die Befürworter sagen: Die Pflichtbeiträge sind notwendig, damit die Kammer unabhängig vom Staat bleibt. Aber das ist eine Illusion. Eine Kammer ist nie unabhängig vom Staat. Sie ist im Grunde eine ausgelagerte Behörde. Wenn der Staat sie einrichten kann, kann er sie auch wieder auflösen oder ihre Zuständigkeit beschneiden.

Die Pflichtbeiträge werden wohl einkommensabhängig sein. Das ist schon ein bisschen witzig. Denn man kann dann sagen: „Wert-Schätzung“ für die Pflege heißt, erst einmal den Wert der Pflegenden zu schätzen. Damit man weiß, wie viel sie zahlen können.

Und wie viel wird das konkret sein? Für eine Pflegefachkraft vermutlich zwischen 60 und 108 Euro jährlich, so schreibt es die Landesregierung. In 30 Berufsjahren macht das immerhin 1.800 bis 3.240 Euro. Das kann man gut finden, oder man kann für das gleiche Geld seinen Kindern den Führerschein bezahlen. Übrigens, wenn man nicht zahlen will, hat man höchstwahrscheinlich ein Bußgeldverfahren am Hals.

Nehmen wir aber einmal an, es muss trotz allem eine Zwangskammer mit Zwangsbeiträgen sein. Bringt sie denn wenigstens echte Mitsprache?

Wie ist es mit der Mitsprache?

Bringt die Kammer echte Mitsprache?

Die Kammer-Befürworter sagen, eine Pflegekammer bringe mehr Autonomie und Selbstbestimmung für die Pflege. So könne die Pflege „auf Augenhöhe“ mit anderen Professionen reden. Wie sieht es damit wirklich aus?

Tatsächlich ist der mögliche Spielraum für die Selbstverwaltung sehr klein. Viele zentrale Dinge, zum Beispiel die verpflichtenden Qualitätsstandards in der Altenpflege, werden auf Bundesebene festgelegt. Die Beteiligten dort werden ihre Macht wohl kaum aus der Hand geben.

Andere wichtige Punkte entscheiden die Länder, zum Beispiel die Personalschlüssel in der Altenpflege. Aber in diesen wichtigen Ausschüssen wäre die Pflegekammer nicht entscheidend vertreten. Wenn sie eine entscheidende Stimme in solchen Gremien hätte, sähe die Sache ganz anders aus! Zum Beispiel: Ein Ausschuss wäre zu gleichen Teilen mit Kostenträgern und Leistungserbringern besetzt, und die zusätzliche Stimme der Pflegekammer wäre entscheidend. Das wäre echte Mitbestimmung. Aber so etwas ist meines Wissens nirgends geplant.

Auch an der Bezahlung in der Pflege wird eine Kammer nichts ändern können. Denn in Deutschland gibt es Tarifautonomie. Das heißt, wenn irgendjemand die Bezahlung verbindlich regeln kann, dann sind das die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften.

Die Pflegekammer soll außerdem bei Gesetzesvorhaben angehört werden. Aber auch diese Anhörungen sind völlig unverbindlich. Wenn neue Gesetze geplant sind, nehmen schon jetzt die Berufsverbände und Gewerkschaften Stellung. Und das tun sie schon jetzt deutlich im Sinne der Pflegenden. Aber am Ende wird nicht danach entschieden, sondern nach politischen Interessen. Daran wird auch eine Pflegekammer nichts ändern.

Zudem ist die Pflege sehr vielfältig. In der Krankenpflege sind die Rahmenbedingungen ganz anders als in der Altenpflege. Bisher ist unklar: Wer spricht dann eigentlich für wen? Der Altenpflege wird es am Ende wenig bringen, wenn die Kammer von der Krankenpflege dominiert wird, und umgekehrt. (Bisher sieht es eher nach dem ersten Fall aus: Die Rufe nach einer Kammer kommen eher aus der Krankenpflege. In der Pflegekammer Rheinland-Pfalz kommt von neun Vorstandsmitgliedern kein einziges aus der Altenpflege.)

Am Ende bleiben sehr wenige Dinge, bei denen eine Pflegekammer wirklich mitentscheiden könnte. Zum Beispiel Regelungen zu Pflichtfortbildungen. Aber kann man das nicht besser und individueller in den Betrieben regeln? Will man wirklich Pflichtfortbildungen haben, die man in der Freizeit besuchen und selbst bezahlen muss? Ein anderes Feld wären Fragen zu Ausbildungen und Prüfungen. Sicher wäre es gut, wenn Fachleute aus der Pflege darüber entscheiden. Aber braucht man dafür eine ganze neue Kammerbehörde? Ginge das nicht auch einfacher?

Das einzige Positive, was ich sehe, ist das geplante Berufsgericht. Denn es sind zwar wenige, aber es gibt sie: Pflegende, die sich falsch oder unkollegial verhalten. Dadurch schaden sie den Pflegebedürftigen und auch ihren Kolleginnen und Kollegen. Wegen des Personalmangels trauen sich viele Arbeitgeber aber nicht, konsequent dagegen vorzugehen. Hier wäre ein selbstverwaltetes Berufsgericht eine gute Sache. Aber auch da bleibt die Frage: Braucht man dafür den ganzen Kammer-Apparat, der jetzt geplant ist?

Und was heißt das jetzt alles für die Registrierung?

Zum Fazit

Das Fazit?

Mein persönliches Fazit: Denken Sie daran – wer bei der Registrierung nicht widerspricht, entscheidet sich für die Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht. Überlegen Sie, ob Ihnen das, was die Kammer bietet, das wirklich wert ist. Es gibt sicher viele Probleme in der Pflege, die dringend gelöst werden müssen. Aber die Pflegekammer, so wie sie jetzt geplant ist, bringt in meinen Augen dafür sehr wenig und kostet zu viel.

Wenn Sie selbst die Kammer für eine gute Idee halten, dann ist das Ihr gutes Recht. Aber denken Sie auch daran, dass andere Kolleginnen und Kollegen das vielleicht anders sehen. Und überlegen Sie sich, ob Sie sie mit Ihrer Stimme zwingen wollen, Mitglied zu werden und Beiträge zu zahlen. Ich persönlich würde das nicht tun. Ich finde: Wenn man unbedingt eine Pflegekammer schaffen will, dann muss das nach dem bayerischen Vorbild geschehen. Also mit freiwilliger Mitgliedschaft und vom Staat finanziert.

Wer steckt hinter dieser Seite? / Impressum

Ich heiße Jan Neersö und besitze drei kleine Altenpflegeeinrichtungen in Süddeutschland. Deshalb habe ich jeden Tag mit der Frage zu tun, wie man die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege verbessern kann. Mit der Zeit gewinnt man da so seine Erfahrungen, was funktionieren könnte und was eher nicht. Außerdem bin ich oft in ganz Deutschland auf Seminaren und Tagungen unterwegs und unterhalte mich mit anderen Leitungskräften. Eher weniger mit Zahlenmenschen aus der Geschäftsführung, sondern mehr mit Einrichtungsleitungen, PDLs und anderen aus der Praxis. Also anderen Leuten, denen viel daran liegt, die Verhältnisse in der Pflege zu verbessern. Die allermeisten davon sind sehr skeptisch, was den Nutzen von Pflegekammern angeht.

Ich selbst bin keine Pflegefachkraft. Mir könnte es also eigentlich egal sein, ob die Pflegekammer kommt oder nicht. Aber ich finde es immer sehr verdächtig, wenn man Leute zu ihrem Glück zwingen will. Und danach sieht mir das ganze Thema Pflegekammer sehr stark aus. In erster Linie stören mich daran die Zwänge: der Zwang, Mitglied zu werden, und der Zwang, Beiträge zu zahlen. Wenn die Pflegekammer wirklich so wichtig ist und so viel bewegen kann, wird sie sicher auch genügend freiwillige Mitglieder finden. Wenn nicht ... tja, dann kann sie vielleicht in Wirklichkeit doch nicht so viel bewegen.

Ich halte die Pflegekammer, so wie sie jetzt geplant ist, für reine Kosmetik. Man verspricht den Pflegenden mehr Mitbestimmung, aber schafft nicht die richtigen Voraussetzungen dafür, wirklich etwas mitzubestimmen. Dafür sollen die Pflegenden aber auch noch selber bezahlen. Da stimmt für mich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen einfach nicht.

Wenn man aber unbedingt so eine Organisation haben will, dann sollte es in meinen Augen wie in Bayern geregelt werden. Also mit freiwilliger Mitgliedschaft und vom Staat finanziert. Wer mitmachen will, kann das dann tun, und zwar kostenlos. Wer nicht mitmachen will, lässt es einfach bleiben. (Übrigens: Wir haben auch einen Betrieb in Bayern. Jetzt, wo die Interessenvertretung dort beschlossen wurde, mache ich bei uns immer Werbung dafür. Denn ich glaube, wenn es diese Möglichkeit nun schon einmal gibt, sollte man sie auch nutzen. Aber eben als Möglichkeit, nicht als Zwang!)

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